KG Berlin: #ad und #sponsoredby reicht nicht zur Werbekennzeichnung

Kurz berichtet: Es gibt nun eine erste Entscheidung zu #Hashtag-Kennzeichnung von Instagram Influencer-Postings, die sich mit den Hashtags selbst auseinandersetzt. Nach dem KG Berlin ist eine Kennzeichnung mit den Hashtags #ad und #sponsoredby nicht ausreichend, um auf einen Werbebeitrag hinzuweisen (Kammergericht Berlin, Beschluss v. 11.10.2017 – Az.: 5 W 221/17). Das Gericht äußerte sich…